Servicebeschreibung
Wann muss eine jährliche Abfallmeldung eingereicht werden?
Ab der Berichtsperiode 2022 müssen nebst nicht kontrollpflichtigen Abfällen [nk] auch andere kontrollpflichtige Abfälle ohne Begleitscheinpflicht [ak] mit dem vorliegenden Service im eGovernment Portal UVEK und nicht mehr in veva-online erfasst werden.
Alle Standorte, welche folgende Kriterien erfüllen, sind verpflichtet, eine jährliche Abfallmeldung einzureichen:
- Sämtliche Abfallanlagen wie auch wiederaufzufüllende, bzw. zu rekultivierende Materialentnahmestellen, die Abfälle entgegen-nehmen.
Welche Daten müssen erfasst werden?
Die entsprechenden Meldungen der Abfallanlagen umfassen die entgegengenommen und weitergeleiteten Abfälle. Bei der Weiterleitung von anderen kontrollpflichtigen Abfällen ohne Begleitscheinpflicht [ak] ist die Erfassung der Betriebsnummer verpflichtend. Für nicht kontrollpflichtige Abfälle [nk] ist die Angabe optional. Bei der erfassten Betriebsnummer muss es sich um eine Abfallanlage handeln.
Die Erfassung von Produkten kann optional oder nach kantonalen Weisungen erfolgen (siehe Abbildung 5 in Berichterstattung nach VVEA (PDF, 1 MB, 28.10.2019) (admin.ch)).
Sonderabfälle [S] und andere kontrollpflichtige Abfälle mit Begleitscheinpflicht [akb] sowie Importe und Exporte im Rahmen einer Notifizierung werden bis auf Weiteres über veva-online (veva-Prozess) erfasst..
Abfallmeldung mit Excel-Datei hochladen
Die entsprechenden Mengen können für mehrere Standorte als Excel-Datei hochgeladen werden. Die Excel-Datei muss das Format des Vorlagenmusters aufweisen.
Wie läuft der Prozess ab?
- Laden Sie die Excel-Datei herunter.
- Füllen Sie das Tabellenblatt «Data» mit Ihren Werten aus.
- WICHTIG: Das Tabellenblatt Data darf nicht umbenannt werden
- Im Tabellenblatt «Beispiel» finden Sie Hinweise und ein Beispiel wie die Daten zu erfassen sind
- Die Codes für Output-Produkte finden Sie im Tabellenblatt «Produkteliste»
- Speichern Sie die ausgefüllte Datei auf Ihrem Rechner.
- Laden Sie die Datei über das Feld «Excel-Upload» hoch.
- Die Rückmeldung zur Verarbeitung erfolgt in einer separaten Nachricht mit dem Betreff «Jährliche Abfallmeldung Excel angenommen» oder «Jährliche Abfallmeldung Excel nicht angenommen».
- Nach dem erfolgten Upload wird der Status der Verarbeitung in einer neuen Excel-Datei angezeigt. Diese Excel-Datei finden Sie im Anhang der Nachricht.
- Korrigieren Sie allfällige fehlerhafte Einträge in dieser Excel-Datei und laden Sie diese erneut hoch.
- Wiederholen Sie den Prozess, bis die Excel-Datei fehlerfrei hochgeladen werden kann.
Laden Sie die Daten gemäss den beschriebenen Schritten hoch.
Support - Kontakt
Bundesamt für Umwelt BAFU
3003 Bern
Tel.: +41 61 202 04 93
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