Nutzungsbestimmungen

  1. Anwendungsbereich & Zweck
    1. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK betreibt unter dem Namen www.uvek.egov.swiss das eGovernment Portal UVEK. Die Bundesämter und weitere dezentrale Behörden des Departements bieten darüber elektronische Services zur Erleichterung der Behördengänge von natürlichen und juristischen Personen an.
    2. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Nutzende dieses Portals mit oder ohne Registrierung. 
  2. Nutzungsvoraussetzungen & Nutzungsberechtigung
    1. Die Nutzenden müssen handlungsfähig sein.
    2. Besondere Nutzungsvoraussetzungen sind in den Beschreibungen der einzelnen Services ersichtlich.
    3. Für die Nutzung der Services müssen diese Nutzungsbestimmungen bei der Registrierung ausdrücklich akzeptiert werden. Dies gilt nicht für die Besucher.
    4. Teilweise ist eine Nutzerregistrierung durch das Identitätsverwaltungssystem Bund vorausgesetzt.
    5. Je nach Service wird eine unterschiedliche Authentisierungsstärke mit einem oder zwei Faktoren angewendet, die über das Identitätsverwaltungssystem Bund erhöht werden kann.
    6. Nutzende dürfen grundsätzlich jeden verfügbaren Service für sich, für eine Drittperson oder für eine juristische Person (Firmen, Organisationen, Verein o.ä.) in Anspruch nehmen, vgl. Abschnitt 3.
    7. Registrierte Nutzende können bisher im eGovernment Portal UVEK nicht gespeicherte juristische Personen erfassen.
    8. Registrierte Nutzende können für erfasste juristische Personen im eGovernment-Portal UVEK einen Berechtigungsantrag stellen, der von einem bereits registrierten Administrator der juristischen Personen angenommen oder abgelehnt wird.
    9. Für bestimmte Services ist eine amtliche Verifikation mittels Wohnsitzbestätigung oder einer Zeichnungsbefugnis für eine Organisation erforderlich. Dies gilt für die eigene Person, sowie für Nutzende, welche für eine Organisation handeln. In der Beschreibung der jeweiligen Services ist diese Voraussetzung genannt. Die amtliche Verifikation kann auf dem eGovernment-Portal UVEK ausgelöst werden. Die Überprüfung wird durch einen Sachbearbeiter durchgeführt.
  3. Verantwortlichkeiten & Pflichten der Nutzenden
    1. Nutzende sind für die Informationen, die sie über sich bereitstellen, allein verantwortlich.
    2. Nutzende sind für die Informationen, die sie ggf. über eine Organisation bereitstellen, für welche sie berechtigt wurden, allein verantwortlich.
    3. Nutzende versichern, dass die angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen, sie persönlich oder die repräsentierte Organisation beschreiben.
    4. Nutzende sind für den Schutz ihrer Daten bspw. mit zweckmässigen Passwörtern selbst verantwortlich.
    5. Nutzende sind für den Schutz der Daten der Organisation, für welche sie ggf. berechtigt wurden, selbst verantwortlich, insbesondere für das Hinzufügen oder Berechtigen von weiteren Nutzenden, die im Namen der Organisation auf dem eGovernment Portal UVEK agieren werden, sowie für das Entfernen von bestehenden Nutzenden, sofern diese keine Berechtigung für die Organisation mehr haben dürfen (z.B. wenn eine Person die Organisation verlässt).
    6. Ferner verpflichten sich alle Nutzenden, die elektronischen Services nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere nicht in fremdem Namen oder ohne Einverständnis der Drittperson oder ohne Bevollmächtigung der juristischen oder natürlichen Person, falsche, irreführenden oder Fantasie-Servicebezüge durchzuführen sowie vorsätzlich falsche, sittenwidrige oder betrügerische Angaben zu machen wie auch den elektronischen Service in einer Art und Weise zu benutzen, die die Verfügbarkeit der Angebote für andere Nutzende nachteilig beeinflusst; z.B. durch Viren oder maschinelle Anfragen.
    7. Die Nichtbeachtung einer der aufgeführten Bestimmungen kann nebst dem Ausschluss vom eGovernment Portal UVEK auch strafrechtliche Folgen für den Nutzenden selbst haben.
    8. Geänderte Nutzungsbestimmungen müssen durch den Nutzenden beim nächsten Login erneut akzeptiert werden.
  4. Datenschutz
    1. Das eGovernment Portal UVEK respektiert die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte der Nutzenden. Der verantwortungsvolle und rechtskonforme Umgang mit Personendaten ist dem Portal ein grosses Anliegen. Es gilt die allgemeine Datenschutzerklärung der Bundesverwaltung. Der Nutzende stimmt mit der Nutzung des Portals dieser Datenschutzerklärung zu - https://www.admin.ch/gov/de/start/rechtliches.html.
  5. Haftung
    1. Obwohl das UVEK, die Bundesämter und die weiteren dezentralen Behörden des UVEK, welche Services auf dem Portal anbieten, mit aller Sorgfalt auf die Richtigkeit der veröffentlichten Informationen achten, kann hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen keine Gewährleistung übernommen werden.
    2. Die Bundesbehörden behalten sich ausdrücklich vor, jederzeit Inhalte ganz oder teilweise zu ändern, zu löschen oder zeitweise nicht zu veröffentlichen.
    3. Haftungsansprüche gegen die Bundesbehörden wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen.
    4. Hochgeladene Daten sind für die einzelnen zuständigen Ämter und dezentralen Behörden des UVEK im Rahmen der jeweiligen Fachprozesse verfügbar. Die Verantwortung für diese Daten liegt jeweils bei den Nutzenden, die diese hochladen.
  6. Elektronischer Rechtsverkehr
    1. Die Kommunikation innerhalb des Portals sowie die Erbringung von Dienstleistungen und der Erlass von Verfügungen erfolgen grundsätzlich auf elektronischem Weg. Die ausdrückliche Zustimmung zum elektronischen Rechtsverkehr erfolgt durch das Anklicken des dafür vorgesehenen Kontrollkästchens bei der Registrierung.
    2. Die Zustimmung zum elektronischen Rechtsverkehr kann jederzeit schriftlich (per E-Mail) widerrufen und wieder aktiviert werden.
  7. Kosten und Gebühren
    1. Die Nutzung des eGovernment-Portals ist kostenfrei.
    2. Für kostenpflichtige Dienstleistungen und für den Erlass von Verfügungen richten sich die Gebühren nach den im Sachgebiet anwendbaren Bestimmungen. Letztere sind in den einzelnen Leistungsbeschreibungen ausgewiesen.
    3. Ohne spezifische Regelung richtet sich die Erhebung von Gebühren für Verfügungen und Dienstleistungen nach der Allgemeinen Gebührenverordnung vom 8. September 2004 (AllgGebV; SR 172.041.1). Gebühren werden so bemessen, dass der Gesamtertrag der Gebühren die Gesamtkosten einer Verwaltungseinheit nicht übersteigt.
    4.  Für elektronische oder physische Arbeitsvorgänge nach Ziff. 7.2 und 7.3. können gemäss den anwendbaren Bestimmungen unterschiedliche Gebühren anfallen.
  8. Bezahlvorgang
    1. Als Zahlungsmittel für die Bezahlung der evtl. anfallenden Gebühren sind die Kreditkarten MasterCard, VISA und die Debitkarte der PostFinance (PostFinance Card) und auch Rechnungen zugelassen.
    2. Die Checkout Lösung ist PCI DSS zertifiziert. Entsprechend benutzt das EGov UVEK Portal das Produkt der PostFinance, das ausschliesslich mit PCI zertifizierten Partnern zusammen arbeitet, um die entsprechenden Auflagen im Inland wie im Ausland zu erfüllen. Der Payment Card Industry - Data Security Standard (PCI-DSS) umfasst den permanenten Schutz ihrer auf Checkout gehaltenen Daten, wobei die Audits jährlich wiederholt werden.
    3. Ich nehme hiermit zur Kenntnis und bin einverstanden, dass meine Daten und die Daten meiner Shopper durch den Software-Provider Wallee AG, Winterthur in der Daten-Cloud von Amazon Web Services EMEA SARL, Luxembourg (Tochtergesellschaft von Amazon Web Service Inc., USA) auf deren Server in Irland verschlüsselt gespeichert und von der Web Application Firewall (WAF) von Cloudflare Inc., USA geprüft werden. Für die Kontrolle der Daten auf Malware muss die WAF diese kurzfristig entschlüsseln. Hierbei handelt es sich um eine zwingende PCI Vorgabe, welche dem Schutz Ihrer Daten dient. Im Ausland unterliegen die im WAF Kontrollprozess entschlüsselten Daten nicht mehr dem Schweizerischen Datenschutzgesetz und dem Bankgeheimnis, sondern der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder anderen anwendbaren Rechtsordnungen. 
    4. Erfolgt eine Abbuchung von einer Debit- oder Kreditkarte unberechtigterweise, so besteht ein Rücktrittsrecht durch den Karteninhaber.
  9. Verweise & Links
    1. Verweise und Links auf Webseiten Dritter liegen ausserhalb des Verantwortungsbereichs der Bundesbehörden. Der Zugriff und die Nutzung solcher Webseiten erfolgen auf eigene Gefahr der Nutzenden. Die Bundesbehörden erklären ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung, den Inhalt und die Angebote der verknüpften Seiten haben. Informationen und Dienstleistungen von verknüpften Webseiten liegen vollumfänglich in der Verantwortung des jeweiligen Dritten.
    2. Es wird jegliche Verantwortung für solche Webseiten abgelehnt.
  10. Copyright
    1. Copyright, Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
    2. Die auf den Websites der Bundesbehörden enthaltenen Informationen werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Durch das Herunterladen oder Kopieren von Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien werden keinerlei Rechte bezüglich der Inhalte übertragen.
    3. Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf den Websites der Bundesbehörden gehören ausschliesslich diesen oder den speziell genannten Rechtsinhabern. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen.
  11. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
    1. Es gelangt ausschliesslich Schweizer Recht zur Anwendung. Für allfällige Streitigkeiten zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK und den Nutzern gilt gem. Art. 58 RVOG als ausschliesslicher Gerichtsstand die Stadt Bern.
  12. Allgemeine Bestimmungen
    1. Falls Teile dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Sollten Bestimmungen geändert oder neu hinzugefügt werden, wird auf Punkt 3.8 verwiesen.