Alle Organisationen, welche Sonderabfälle abgeben, Abfälle von Dritten entgegennehmen oder Abfälle exportieren, müssen auf dem eGovernment Portal UVEK über einen Standort verfügen. Dies gilt für Abfallanlagen (inklusive Entsorgungsunternehmen nach VeVA) sowie Abgeberbetriebe und Exporteure nach VeVA. Alle bewilligten Standorte erhalten eine Betriebsnummer.
Eine Organisation kann über mehrere Standorte und somit auch mehrere Betriebsnummern verfügen.