Servicebeschreibung
Wann muss die Abgabedeklaration eingereicht werden?
Inhaberinnen und Inhaber einer Deponie des Typs B, C, D oder E müssen vom 1. Januar bis am 28. Februar für die vorangehende Berichtsperiode die abgelagerten und baulich verwerteten Mengen an Abfall in Tonnen deklarieren.
Welche Daten müssen erfasst werden?
Sämtliche auf der Deponie abgelagerten oder baulich verwerteten Abfälle müssen im Formular des Service erfasst werden. Zudem reichen Sie die nötigen Nachweise und einen Auszug der Materialbuchhaltung / Mengenbilanz ein, damit die Stoffflüsse plausibilisiert werden können.
Bitte beachten Sie, dass der Service für eine abgeschlossene Berichtsperiode nicht erneut ausgeführt werden kann. Eine Kopie der VASA-Abgabedeklaration mit den gemachten Angaben erhalten Sie nach Abschluss des Services.
Wie läuft der Prozess ab?
Als Inhaberin oder Inhaber einer Deponie reichen Sie die VASA-Abgabedeklaration fristgerecht ein. Dafür nutzen Sie den Service, mittels welchem die Daten und nötigen Dokumente dem BAFU zugestellt werden. Der Abgabebetrag wird unter Vorbehalt einer Prüfung durch das BAFU festgesetzt und mittels Verfügung mitgeteilt.
Das BAFU kann VASA-Kontrollen vor Ort durchführen und damit die Deklaration und die Stoffflüsse plausibilisieren.
Support – Kontakt
Bundesamt für Umwelt
Abteilung Abfall und Rohstoffe
Sektion Rohstoffkreisläufe
VASA-Abgabedeklaration
vasa-abgabe@bafu.admin.ch
Tel.: +41 61 202 04 93
Kontaktformular