VASA-Abgabedeklaration Export

Servicebeschreibung

Exportieren Sie Abfälle ins Ausland, welche direkt oder nach einer Behandlung abgelagert werden?
Mit diesem Service reichen Sie die VASA-Abgabedeklaration Export ein.

Wann muss die Abgabedeklaration eingereicht werden?

Inhaberinnen und Inhaber eines exportierenden Standorts müssen vom 1. Januar bis am 28. Februar für die vorangehende Berichtsperiode die exportierten Mengen Abfall in Tonnen deklarieren.

Welche Daten müssen erfasst werden?

Sie erfassen die exportierten Mengen Abfall wie auch die prozentuale Aufteilung der allfälligen Behandlungsrückstände je Notifizierung. Zudem können Sie die entsprechenden Nachweise einreichen, um die Stoffflüsse zu plausibilisieren.

Bitte beachten Sie, dass der Service für eine abgeschlossene Berichtsperiode nicht erneut ausgeführt werden kann. Die gemachten Angaben können in der Geschäftsfallliste eingesehen werden.

Wie läuft der Prozess ab?

Als Inhaberin oder Inhaber eines exportierenden Standorts reichen Sie die VASA-Abgabedeklaration fristgerecht ein. Dafür nutzen Sie den Service, mittels welchem die Daten und nötigen Dokumente dem BAFU zugestellt werden. Der Abgabebetrag wird unter Vorbehalt einer Prüfung durch das BAFU festgesetzt und mittels Verfügung mitgeteilt.

Das BAFU kann VASA-Kontrollen vor Ort durchführen und damit die Deklaration und die Stoffflüsse plausibilisieren.

Support – Kontakt

Bundesamt für Umwelt
Abteilung Abfall und Rohstoffe
Sektion Rohstoffkreisläufe
VASA-Abgabedeklaration

vasa-abgabe@bafu.admin.ch
Tel.: +41 61 202 04 93
Kontaktformular