Was ist ein Abgeberbetrieb?

Als Abgeberbetrieb gelten Unternehmen und Dienststellen von Behörden, die ihre Abfälle an örtlich getrennte Betriebsstätten oder an Dritte übergeben. Entsorgungsunternehmen, die Abfälle zur Entsorgung an örtlich getrennte Betriebsstätten oder an Dritte weiterleiten, gelten ebenfalls als Abgeberbetriebe. Abgeberbetriebe dürfen Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle nur Entsorgungsunternehmen übergeben, die eine Entsorgungsbewilligung haben (Art. 4 Abs. 2 VeVA). Sie müssen gegenüber den zuständigen kantonalen Behörden die Übergabe der betriebsspezifischen Sonderabfälle belegen können.


Pflichten der Abgeberbetriebe

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