Handsprechfunkgerät mit DSC melden

Servicebeschreibung

Melden Sie ein Handsprechfunkgerät mit DSC (Digital Selective Calling), um eine maritime Kennung sowie eine entsprechende Zulassung zu erhalten.

Die Meldung berechtigt zur Nutzung eines Handsprechfunkgerätes mit digitalem Selektivruf (Digital Selective Calling; DSC) für die Teilnahme am beweglichen Seefunkdienst.

VHF – Handsprechseefunkgerät mit DSC Voraussetzungen und Bestimmungen

  • Die Ship Station Licence und die maritime Kennung werden nur ausgestellt, resp. zugeteilt wenn der Antragsteller im Besitz eines entsprechenden Fähigkeitsausweises für die Sportschifffahrt ist
  • Falls das Handsprechseefunkgerät nicht auf einem Schiff unter Schweizer Flagge eingesetzt werden soll, hat sich der Benutzer im Gastland über mögliche Auflagen zu informieren
  • Der Betrieb von Handsprechseefunkgeräten in der Schweiz ist generell verboten. In den meisten Meeranrainerstaaten ist der Betrieb an Land ausdrücklich verboten
  • Der Benutzer des Handsprechseefunkgerätes ist für die Einhaltung der nationalen und internationalen Vorschriften verantwortlich
  • Das Handsprechseefunkgerät mit DSC und GNSS darf ausschliesslich für die Teilnahme am beweglichen Seefunkdienst verwendet werden
  • Die Daten werden in die MARS-Datenbank (Maritime mobile Access and Retrieval System) der ITU (International Telecommunication Union) eingetragen: https://www.itu.int/en/ITU-R/terrestrial/mars/Pages/default.aspx  

Support - Kontakt

Bundesamt für Kommunikation
Sektion Funkkonzessionen
Zukunftstrasse 44
Postfach 256
2501 Biel/Bienne
 
E-Mail: kf-fk@bakom.admin.ch
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