Servicebeschreibung
Die Meldung berechtigt zur Nutzung einer Funkanlage auf Handelsschiffen, die dem SOLAS unterstellt sind. Sie betrifft namentlich VHF- sowie Mittel- und Kurzwellenanlagen. Das BAKOM erteilt die Ship Station Licence für alle in der Schweiz registrierten Schiffe.
Unter den Begriff Funkanlagen fallen unter anderem fix installierte und tragbare VHF-Anlagen, Grenzwellen- und Kurzwellenanlagen, Inmarsat-Anlagen, AIS-Anlagen und -Transponder, NAVTEX-Empfänger, Radar, Seenotfunkbojen (EPIRB) und Such- und Rettungsradartransponder (SART).
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Bundesamt für Kommunikation
Sektion Funkkonzessionen
Zukunftstrasse 44
Postfach 256
2501 Biel/Bienne
E-Mail: kf-fk@bakom.admin.ch
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