Funkanlage für die Binnenschifffahrt melden

Servicebeschreibung

Melden Sie eine Funkanlage für die Binnenschifffahrt auf dem Rhein, um eine entsprechende Zulassung (Ship Station Licence inkl. Rufzeichen und ATIS-Code) zu erhalten.

Die Meldung berechtigt zur Nutzung einer Funkanlage für die Binnenschifffahrt auf dem Rhein oder anderen Flüssen in Europa. Sie betrifft namentlich feste und portable UKW- und Radaranlagen. Das BAKOM erteilt die Ship Station Licence für alle in der Schweiz registrierten Schiffe.

Die Meldung betrifft unter anderem feste und portable VHF-Anlagen sowie RIS/AIS-Anlagen. VHF-Geräte dürfen gemäss internationaler Praxis nur in der Berufsschifffahrt eingesetzt werden. Die Nutzung von UKW-Anlagen erfordert einen Fähigkeitsausweis. Die Prüfungen werden vom BAKOM organisiert.

Support - Kontakt

Bundesamt für Kommunikation
Sektion Funkkonzessionen
Zukunftstrasse 44
Postfach 256
2501 Biel/Bienne

E-Mail: kf-fk@bakom.admin.ch
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