Funkanlage in einem Luftfahrzeug melden

Servicebeschreibung

Melden Sie eine Funkanlage in einem Luftfahrzeug, um eine entsprechende Zulassung (Aircraft Station Licence) zu erhalten.

Was nützt mir die Meldung?

Die Meldung berechtigt zur Nutzung einer Funkanlage an Bord eines Luftfahrzeugs (ausser den Motor- und Segelflugzeugen sind auch Ballone, Hängegleiter, Deltasegler und Gleitschirme Luftfahrzeuge). Das BAKOM erteilt die Aircraft Station Licence für alle in der Schweiz immatrikulierten Luftfahrzeuge.

Was versteht man unter Flugfunk?

Flugfunk bezeichnet Anlagen in Luftfahrzeugen für Verbindungen zu Bodenfunkstellen für die Übertragung von Flugbetriebs- und Flugsicherheitsmeldungen. Die Piloten von Ballonen, Segelflugzeugen oder Deltaseglern tauschen auch Meldungen mit ihren Bodenbegleitfahrzeugen aus.

Wer sind die Anwender?

Anwender sind Luftfahrtgesellschaften, Flugplätze und Privatpersonen. Die Geräte müssen den Vorschriften des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) entsprechen. In gewissen Fällen dürfen die Anlagen nur mit einem entsprechenden Fähigkeitszeugnis betrieben werden, welches das BAZL interessierten Personen nach Ablegen einer Prüfung ausstellt.

Support - Kontakt

Bundesamt für Kommunikation
Sektion Funkkonzessionen
Zukunftstrasse 44
Postfach 256
2501 Biel/Bienne

E-Mail: kf-fk@bakom.admin.ch
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