Abgeberbetriebe und Abfallanlagen müssen sich nicht zusätzlich als Exporteur anmelden. Sie haben in veva-online die Berechtigung zum Erstellen von Notifizierungen. Als Exporteur anmelden müssen sich z.B. Händler.
Abgeberbetriebe und Abfallanlagen müssen sich nicht zusätzlich als Exporteur anmelden. Sie haben in veva-online die Berechtigung zum Erstellen von Notifizierungen. Als Exporteur anmelden müssen sich z.B. Händler.