Antrag auf Behandlung als GI oder EG

Servicebeschreibung

Über diesen Service erfolgt die Anmeldung als Grossimporteur (GI) oder als Emissionsgemeinschaft (EG).

Als Grossimporteure (GI) gelten Importeure, die im Referenzjahr 50 oder mehr Personenwagen (PW) oder über 6 Lieferwagen und leichte Sattelschlepper (LNF) importierten. Die Anmeldung als Grossimporteur erfolgt entweder für die Kategorie PW oder LNF. Grossimporteure, die in beiden Fahrzeugkategorien als Importeure agieren, müssen sich zweimal anmelden, einmal bei den PW und einmal bei den LNF.

Was passiert, wenn weniger als die vorgegebene Mindestanzahl von Fahrzeugen importiert wird?
Grossimporteure, die im Jahr vor dem Referenzjahr 50 PW bzw. 6 LNF oder mehr über ihre Neuwagenflotte abgerechnet haben, sind im Referenzjahr automatisch beim Bundesamt für Energie als Grossimporteur registriert (Art. 18 Abs. 2 CO2-Verordnung). Allerdings ist der Status als Grossimporteur und die damit einhergehende Abrechnung über die gesamte Flotte lediglich provisorisch Natur: Umfasst die Flotte am Ende des Referenzjahrs weniger als 50 PW bzw. 6 LNF, so gilt der Importeur als Kleinimporteur und muss rückwirkend jedes Fahrzeug einzeln abrechnen (Art. 18 Abs. 4 CO2-Verordnung).

Wann sollte die Anmeldung als GI erfolgen?
Hat ein Importeur im Jahr vor dem Referenzjahr weniger als 50 PW bzw. 6 LNF über seine Neuwagenflotte abgerechnet, so muss er sich beim BFE mittels Anmeldeformular als Grossimporteur anmelden, wenn er im Referenzjahr als Grossimporteur behandelt werden will. Die Behandlung als Grossimporteur gilt ab dem Datum der Gesuchsbestätigung durch das BFE. Fahrzeuge, die im Referenzjahr vor der Bestätigung des Gesuchs zugelassen wurden, sind durch den Importeur individuell abzurechnen (Art. 18 Abs. 3 und Art. 20 CO2-Verordnung). Im Idealfall erfolgt eine Neu- oder Wiederanmeldung somit vor Beginn eines Referenzjahres.

Die Abrechnungsmodalität wird für sämtliche beim BFE registrierten Grossimporteure gleichermassen einzig auf Basis der Anzahl PW bzw. Anzahl LNF in der Neuwagenflotte nach Ablauf des entsprechenden Referenzjahr ermittelt.

Support - Kontakt

Bundesamt für Energie
Pulverstrasse 13
3063 Ittigen
E-Mail: co2-auto@bfe.admin.ch