Servicebeschreibung
Jeder Importeur hat die Möglichkeit, ein von ihm eingeführtes Fahrzeug für die CO2-Sanktionsberechnung einem anderen Grossimporteur abzutreten. Grossimporteure können Fahrzeuge mit CO2-Emissionen über der flottenspezifischen Zielvorgabe mit Fahrzeugen mit CO2-Emissionen unter der Zielvorgabe kompensieren.
Jedes Fahrzeug kann maximal einmal abgetreten werden. Mit diesem Service können Grossimporteure (GI) und Emissionsgemeinschaften (EG) Ihre Abtretungen verwalten, in dem Sie Vollmachten an andere Organisationen erteilen oder löschen. Wurde eine Vollmacht erteilt, können Empfänger Fahrzeuge ohne Bestätigung des Abtretungsgebers abtreten.
Support - Kontakt
Bundesamt für Energie
Pulverstrasse 13
3063 Ittigen
E-Mail: co2-auto@bfe.admin.ch