Servicebeschreibung
Mit Abtretungen können Grossimporteure ihre CO2-Emissionen unter die flottenspezifische Zielvorgabe kompensieren.
Jeder Grossimporteur hat die Möglichkeit, ein von ihm eingeführtes Fahrzeug für die CO2-Sanktionsberechnung einem anderen Grossimporteur via Excel-Liste abzutreten. Abtretungen nach der Erstzulassung in der Schweiz werden nicht anerkannt. Auch der Widerruf einer Abtretung ist unzulässig. Jedes Fahrzeug kann maximal einmal abgetreten werden.
Support - Kontakt
Bundesamt für Energie
Pulverstrasse 13
3063 Ittigen
E-Mail: co2-auto@bfe.admin.ch