Abtretungsmeldung

Servicebeschreibung

Mit diesem Service können Abtretungen von PW und LNF an GI oder EG gemeldet werden.

Mit Abtretungen können Grossimporteure (GI) und Emissionsgemeinschaften (EG) z.B. ihre CO2-Emissionen unter die flottenspezifische Zielvorgabe kompensieren. 

Privat- und Kleimimporteure haben die Möglichkeit, durch die Abtretung eines Fahrzeugs über einen Grossimporteur einen Bonus für ein effizientes Fahrzeug zu erhalten. Schliessen sich Kleinimporteure zu Emissionsgemeinschaften zusammen, stehen ihnen dieselben Verrechnungsmöglichkeiten offen wie Grossimporteuren.

Jeder Importeur von Personenwagen, unabhängig ob Gross- oder Kleinimporteur, hat die Möglichkeit, ein von ihm eingeführtes Fahrzeug für die CO2-Sanktionsberechnung einem anderen Grossimporteur abzutreten. Eine Abtretung muss dem Bundesamt für Energie (BFE) vor der ersten Immatrikulation des Fahrzeugs in der Schweiz gemeldet werden. Abtretungen nach der Erstzulassung in der Schweiz werden nicht anerkannt. Auch der Widerruf einer Abtretung ist unzulässig. Jedes Fahrzeug kann maximal einmal abgetreten werden.


Support - Kontakt

Bundesamt für Energie
Pulverstrasse 13
3063 Ittigen
E-Mail: co2-auto@bfe.admin.ch