Antrag auf Bescheinigung

Servicebeschreibung

Über diesen Service erfolgt die Bescheinigung von neuen Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen für den Direktimport.

Jeder Kleinimporteur, der einen neuen Personenwagen oder ein neues leichtes Nutzfahrzeug in die Schweiz importiert und zulassen will, benötigt für die Zulassung eine Bescheinigung. Mit der Bescheinigung bestätigt das BFE, dass die Rechte und Pflichten der CO2-Emissionsvorschriften für neue Fahrzeuge hinsichtlich der Zulassung des Fahrzeugs erfüllt sind. Die Bescheinigung wird mit dem vorliegenden Prozess «Antrag auf Bescheinigung» beantragt.

Zu welchem Zeitpunkt muss eine Sanktion bezahlt werden?
Kleinimporteure müssen eine allfällige Sanktion vor der ersten Zulassung in der Schweiz entrichten. Dafür muss in jedem Fall, unabhängig davon ob eine Sanktion geschuldet ist, der Prozess «Antrag auf Bescheinigung» durchlaufen werden.

Können Fahrzeuge abgetreten werden?
Die Kleinimporteure haben die Möglichkeit, ihre CO2-Emissionen einem Grossimporteur abzutreten. Dadurch kann eine allfällige Sanktionszahlung reduziert, und bei Fahrzeugen mit tiefen CO2-Emissionen eventuell von einem Bonus profitiert werden. 

Support - Kontakt

Bundesamt für Energie
Pulverstrasse 13
3063 Ittigen
E-Mail: co2-auto@bfe.admin.ch