Servicebeschreibung
Mit dem Gesuch um Zuteilung eines Rufzeichens müssen Sie dem BAKOM folgende Unterlagen und Angaben einreichen:
- eine Kopie der Vereinsstatuten,
- die aktuelle Zusammensetzung des Vereinsvorstandes,
- der Name und das Rufzeichen des technischen Leiters.
Rufzeichen mit zweistelligem Suffix werden nur Amateurfunkvereinen zugeteilt. Rufzeichenwünsche können berücksichtigt werden, sofern das gewünschte Rufzeichen seit mindestens 5 Jahren frei ist.
Support - Kontakt
Bundesamt für Kommunikation
Sektion Funkkonzessionen
Zukunftstrasse 44
Postfach 256
2501 Biel/Bienne
E-Mail: kf-fk@bakom.admin.ch
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