Rufzeichen Amateurfunk beantragen (Privatpersonen)

Servicebeschreibung

Beantragen Sie ein persönliches Amateurfunkrufzeichen (Rufzeichen CEPT oder NOVICE).

Die Zuteilung eines Rufzeichens CEPT berechtigt die Konzessionärin zur Nutzung einer Funkanlage auf allen Frequenzbändern des Amateurfunks in den Betriebsarten Morsetelegrafie, Fernschreiben, Packet Radio, Radiotelefonie, Faksimile und Fernsehen.

Die Zuteilung eines Rufzeichens NOVICE berechtigt die Konzessionärin zur Nutzung einer Funkanlage auf den Frequenzbändern des Amateurfunks in den Betriebsarten Morsetelegrafie, Fernschreiben, Packet Radio, Radiotelefonie und Faksimile.

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Bundesamt für Kommunikation
Sektion Funkkonzessionen
Zukunftstrasse 44
Postfach 256
2501 Biel/Bienne
 
E-Mail: kf-fk@bakom.admin.ch
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