Anerkennung als HHV Inspektionsstelle

Servicebeschreibung

Mit diesem Service können Sie dem BAFU ein Gesuch um Anerkennung als Inspektionsstelle gemäss HHV einreichen.

Welche Anforderungen muss eine Inspektionsstelle für die Anerkennung erfüllen?

  • Sie muss über eine Rechtspersönlichkeit verfügen und Sitz in der Schweiz haben.
  • Sie muss über das erforderliche Fachwissen verfügen und in der Lage sein, ihre Aufgaben zu erfüllen.
  • Sie gewährleistet, dass bei der Durchführung ihrer Aufgaben keine Interessen­konflikte bestehen.
  • Sie verfügt über eine Akkreditierung der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) als Konformitätsbewertungsstelle, die Inspektionen durchführt (Norm SN EN ISO/IEC 17020: 2012, Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen, Typ C3).

Wie läuft das Verfahren zur Anerkennung?

  1. Alle mit dem Gesuch eingereichten Informationen werden vom BAFU überprüft.
  2. Der Entscheid über die Anerkennung als Inspektionsstelle wird dem Unternehmen schriftlich mitgeteilt.
  3. Die Gebühren für die Anerkennung werden dem Unternehmen in Rechnung gestellt.

Welche Informationen müssen eingereicht werden?

  • Handelsregister Auszug
  • Akkreditierung durch die SAS einschliesslich des Akkreditierungsberichts der SAS
  • Beschreibung der Organisation und Struktur
  • Verzeichnis des fachlich kompetenten Personals mit Kopien ihrer Lebensläufe
  • Beschreibung der Aufgaben und Zuständigkeiten und ihrer Aufteilung 

Support - Kontakt

Bundesamt für Umwelt BAFU
3003 Bern
T +41 58 469 69 11
 
holzhandel@bafu.admin.ch