Störungsmeldung

Servicebeschreibung

Melden Sie Funkstörungen von Funkdiensten oder anderen elektrischen/elektronischen Geräten über unseren Service "Störungsmeldung".

Störungen bei der Frequenznutzung mit oder ohne Konzessionen

Die Benutzung des Frequenzspektrums ist reglementiert (NaFZ). Nutzen Geräte Frequenzen, die ihnen nicht zugewiesen sind, kann es zu Störungen von Funkdiensten kommen. Das BAKOM, Abteilung Radio Monitoring und Anlagen, sorgt u.a. für eine störungsfreie Funkkommunikation.

Folgende gestörte Funkdienste können Sie uns über diesen Service melden:

  • Radio: Im DAB+ und UKW Bereich oder allgemeine Radioempfangsstörungen im Rundfunk oder Audio Broadcast. Für Störungen des Radioempfangs über das Internet (IP-Technologie) siehe weiter unten.
  • Fernsehen: Empfangsstörungen über eine Satellitenanlage. Für Störungen des TV-Empfangs über das Internet (IP-Technologie) siehe weiter unten.
  • Konzessionierte Funkdienste: Für Benutzer von konzessionierten Funkdiensten wie Flugfunk, Betriebsfunk, Taxifunk, Richtfunk u.a.
  • Amateurfunk: Für Benutzer von Amateurfunkanlagen mit HBx und entsprechender Amateurfunk-Lizenz
  • WLAN/Bluetooth: Falls elektrische Geräte die Funkverbindung stören oder eine Funkverbindung benachbarte elektrische Geräte oder andere Funkanlagen stören sollten*
  • Andere Funkdienste: Empfang/Versand über eine Funkantenne wie Babyphone, Funkkopfhörer, kabellose Audio- und Multimediageräte, etc.*
  • Mobiltelefonie: Nur Meldungen von Providern, Probleme mit Handys siehe weiter unten

* WLAN/Bluetooth, Fernsteuerungen und Funkkopfhörer (ISM-Geräte) werden als sogenannt «ungeschützte» Funkdienste bezeichnet und benötigen keine Konzession, jedoch besteht auch keine Garantie für eine ungestörte Nutzung. Diese Geräte müssen aber innerhalb der technischen Normen der jeweiligen Funkanlagen betrieben werden.  Das BAKOM wird die Situation vor Ort beurteilen und gegebenenfalls die notwendigen Massnahmen verfügen. (HINWEIS: eine Überbelegung, d.h. mehrere Systeme auf dem gleichen Kanal, ist keine Funkstörung!)

Folgende gestörte Funkdienste sind direkt dem jeweiligen Dienstanbieter (Provider) zu melden:

  • Störungen bei Handys
    Meldestellen für Mobiltelefonie: Swisscom, Sunrise, Salt u.a.
  • Störungen von Radio und TV über Internet (IP-Technologie)
    Meldestelle z.B. für Störungen im Empfang beim IP-TV-Streaming der Provider wie Swisscom, Sunrise, UPC , Quickline u.a.
  • Störung/Beeinflussung der Gesundheit durch Elektrosmog/Strahlung
    Solche Beeinflussungen müssen der betreffenden kantonalen NIS-Fachstelle gemeldet werden.
    Weiterführende Informationen finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit BAG (Elektromagnetische Felder EMF)

Support - Kontakt

Bundesamt für Kommunikation
RA-RM Dispatching
Zukunftstrasse 44
Postfach 256
2501 Biel

Tel.: +41 58 460 51 00
E-Mail: rm-dispatching@bakom.admin.ch
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