Administrator hinterlegen

Servicebeschreibung

Kantonale Mitarbeitende können mit diesem Service einen Administrator pro Standort festlegen. Der Administrator erhält danach alle benötigten Rechte für die dem Standort zugehörige Organisation.

Dieser Service steht nur für berechtigte Benutzer eines Kantons zur Verfügung.

Wann wird dieser Service genutzt?

Wenn für die einem Standort zugehörige Organisation noch kein Administrator hinterlegt ist, können die Services Organisationsrechte verwalten und Organisationsdaten bearbeiten nicht genutzt werden. Kantonsmitarbeitende können die Zuweisung des Administrators zur Organisation mit diesem Service vornehmen.

Für welche Organisationen kann ein Administrator hinterlegt werden?

Es gibt zwei Bedingungen, welche erfüllt sein müssen:

  1. Es können nur Standorte ausgewählt werden, welche im für Sie berechtigten Kanton liegen.
  2. Nur für Organisationen dieses Standorts, welche noch keinen Administrator hinterlegt haben, kann eine Berechtigung als Administrator hinterlegt werden.

Wie läuft der Prozess nach der Berechtigung ab?

Bereits registrierter eGovernment Portal UVEK Benutzer
Dem Benutzer wird eine Nachricht über das eGovernment Portal UVEK gesendet. Die Nachricht enthält Informationen über den Standort.

Nicht registrierte E-Mailadresse
Es wird eine E-Mail an die erfasste Adresse mit einer Aufforderung zur Registrierung auf dem eGovernment Portal UVEK gesendet. Nach der Registration hat der Benutzer automatisch die Rechte auf der dem Standort zugehörigen Organisation.

Support - Kontakt

Bundesamt für Umwelt BAFU
3003 Bern

Tel.: +41 61 202 04 93
Kontaktformular