Wie nehme ich eine Einzelnummer in Betrieb?

Eine Einzelnummer muss von der Inhaberin oder dem Inhaber bis spätestens 180 Tage nach der Zuteilung bei einer Fernmeldedienstanbieterin nach eigener Wahl in Betrieb genommen werden. Wird die Einzelnummer bis zu diesem Datum nicht in Betrieb genommen, so gilt sie als widerrufen und kann vom BAKOM sofort neu zugeteilt werden (Art. 24f Abs. 1 AEFV).

Die Inhaberin oder der Inhaber muss mit der Fernmeldedienstanbieterin, bei welcher sie oder er die Einzelnummer in Betrieb nehmen lässt, die Verbindungsgebühren vereinbaren, die von anrufenden Kundinnen und Kunden zu entrichten sind und festlegen, ob die Nummer auch vom Ausland anwählbar sein soll.

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