Kostenrechnung

Servicebeschreibung

Erfassen Sie hier die Daten zu Ihrer Kostenrechnung gem. Art. 11 Abs. 1 StromVG.

Mit der Erhebung zur Kostenrechnung belegen die Netzbetreiber der ElCom das Führen einer Kostenrechnung mit den Grundlagen für die anrechenbaren Netz- und Energiekosten gemäss Art. 11 Abs. 1 StromVG. Die Erhebung wird jährlich durchgeführt und muss von allen Netzbetreibern ausgefüllt werden. Es gibt zwei Versionen, eine sogenannte «Kostenrechnung Light» und eine «Vollversion». Welche Version Sie ausfüllen müssen, hängt von der Grösse Ihres Unternehmens ab: Eine Vollversion müssen alle Netzbetreiber ausfüllen, welche eine Ausspeisung von mehr als 100'000 MWh pro Jahr aufweisen.

Bitte beachten Sie Folgendes: Einzelne Formularteile beinhalten berechnete Werte i.S. eines Service. Die Berechnung in den Online-Formularen erfolgt jedoch nur über eine beschränkte Anzahl Nachkommastellen, so dass zwischen den im Formular angezeigten Werten und den Werten gemäss Ihrer Berechnung oder der Berechnung auf Seiten der ElCom Differenzen durch Rundungen entstehen können.

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