Deklarationen prüfen

Servicebeschreibung

Hier finden Sie den Service zur Prüfung der Deklarationen, der den Frachtannahmestellen anlässlich des Frachtannahmeverfahrens gemäss Part 7, Chapter 1 der TIs zum ICAO Anhang 18 vorbehalten ist. 

Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz, welche auf dem Gefahrgut-Transportdokument gemäss Part 5, Chapter 4 der TIs zum ICAO Anhang 18 (= "Dangerous Goods Shipper's Declaration") als Versender aufgeführt werden, müssen ab 01.04.2023* vor Aufgabe ihrer ersten Gefahrgutsendung beim BAZL einmalig eine Deklaration einreichen.

Alle Frachtannahmestellen im Schweizer Hoheitsgebiet sind verpflichtet anlässlich des Frachtannahmeverfahrens zu überprüfen, ob der deklarationspflichtige Betrieb deklariert hat. 

*Es gilt eine 7-monatige Übergangsfrist. Liegt dem BAZL per 1. November 2023 keine Deklaration vor, so ist die Frachtannahmestelle verpflichtet, die betroffene Gefahrgutsendung des deklarationspflichtigen Unternehmens anlässlich des Frachtannahmeverfahrens zurückzuweisen.


Support - Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Sicherheit Flugbetrieb

E-Mail: support-dgdec@bazl.admin.ch