Deklaration erfassen und verwalten

Servicebeschreibung

Hier finden Sie den Service zur initialen Erfassung einer Deklaration sowie zur Änderung, Bestätigung und Löschung einer bereits erfassten Deklaration.

Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz, welche auf dem Gefahrgut-Transportdokument gemäss Part 5, Chapter 4 der TIs zum ICAO Anhang 18 (= "Dangerous Goods Shipper's Declaration") als Versender aufgeführt werden, müssen ab 01.04.2023* vor Aufgabe ihrer ersten Gefahrgutsendung beim BAZL einmalig eine Deklaration einreichen.

Mit dieser Deklaration bestätigt das deklarationspflichtige Unternehmen gegenüber dem BAZL die Einhaltung sämtlicher national wie international gültigen Gefahrgutvorschriften.

Die Deklaration ist durch eine zeichnungsberechtige Person im Unternehmen einzureichen und beinhaltet folgende Angaben:

  • Angaben zum Unternehmen (Name, Adresse, UID-Nummer, Versandstandorte)
  • Angaben zur zeichnungsberechtigen Person (Name, Funktion im Unternehmen)
  • Angaben zu den zu transportierenden Gefahrgutklassen
  • Konformitätsbestätigung über das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen
  • Einverständniserklärung betreffend Verarbeitung und Nutzung der Daten

Die übermittelten Daten müssen stets aktuell gehalten werden. Deklarationspflichtige Unternehmen werden deshalb vom BAZL in regelmässigen Abständen (335 Tage nach der initialen Erfassung oder letzten Aktualisierung) aufgefordert, ihre Deklaration zu bestätigen. Wird diese Bestätigung unterlassen, so verfällt die Gültigkeit der Deklaration nach einer vorgegebenen Frist von 30 Tagen automatisch.

*Es gilt eine 7-monatige Übergangsfrist. Liegt ab 1. November 2023 bei Aufgabe einer Gefahrgutsendung bei der Frachtannahmestelle keine Deklaration vor, so wird die jeweilige Gefahrgutsendung anlässlich des Frachtannahmeverfahrens zurückgewiesen.


Support - Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Sicherheit Flugbetrieb

E-Mail: support-dgdec@bazl.admin.ch