Standort und Betriebsnummer beantragen

Servicebeschreibung

Erstellen Sie einen neuen Standort mit Betriebsnummer. Sie können diesen als Abgeberbetrieb oder Abfallanlage registrieren. Der Antrag wird dem zuständigen Kanton zur Bearbeitung übermittelt.

Wann muss ein Standort mit Betriebsnummer beantragt werden?

Die Services im Bereich Abfall und Rohstoffe setzen eine Betriebsnummer und somit einen Standort voraus. Ohne eine entsprechende Betriebsnummer können die Services nicht gestartet werden.

Wollen Sie lediglich Abfälle exportieren, genügt es, wenn Sie Ihre Organisation als Exporteur anmelden.

Welche Informationen werden benötigt?

Um einen Standort beantragen zu können, müssen unterschiedliche Informationen eingereicht werden. Die nachfolgende Auflistung zeigt nur die zwingend zu erfassenden Daten je nach Standort-Typ.

Pflichtfelder für alle Standort-Typen

  • Verantwortliche Organisation
  • Standortname
  • Gemeinde und Adresse des Standorts inkl. E-Mailadresse und Telefonnummer

Pflichtfelder für Abgeberbetriebe

  • Wirtschaftsart

Pflichtfelder für Abfallanlagen

  • Abfallanlagentyp
  • Parzellennummer
  • Abfallcodes (LVA oder VVEA) mit Entsorgungsverfahren und Gültigkeitsdauer

Pflichtfelder für Deponien, Kehrichtverbrennungsanlagen und Materialentnahmestellen

  • Y und X Koordinaten des Standorts

Wie läuft der Prozess der Beantragung des Standortes ab?

Alle Daten werden der Fachstelle des zuständigen Kantons des Standorts zur Überprüfung gesendet. Nach Überprüfung der Daten werden Sie unter «Nachrichten» über den Bescheid informiert.
Bei einem positiven Bescheid wird Ihnen die Betriebsnummer für den erfassten Standort in der Nachricht mitgeteilt. 

Weitere Hinweise

  • Die Entsorgungsbewilligung nach VeVA (S und ak-Abfälle) mit den entsprechenden LVA Codes und Entsorgungsverfahren muss mit Hilfe dieses Service beantragt werden.
  • Die Erfassung der Abfallcodes für nicht kontrollpflichtigen Abfälle [nk] und neu für andere kontrollpflichtige Abfälle ohne Begleitscheinpflicht [ak] für die nach VVEA eine Meldepflicht besteht werden ebenfalls in diesem Service erfasst.
  • Im Rahmen ihrer Dienstleistung können auch Entsorgungsunternehmen fehlende Betriebsnummern ihrer Kunden bei den zuständigen Behörden beantragen.
  •  Die Gemeinde DE-Büsingen liegt auf Schweizer Zollgebiet. Die Betriebsnummern werden von den Fachstellen des Kantons Schaffhausen verwaltet.

Begriffserläuterungen

Betriebsnummer

Nummer, welche die Kantone den Abgeberbetrieben von Sonderabfällen und den Entsorgungsunternehmungen von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen erteilen. 

Entsorgungsbewilligung nach VeVA

Bewilligung zur Entsorgung von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen, die die Fachstelle des zuständigen Kantons erteilt. 

Abfallanlagen

Abfallanlagen sind Unternehmen, in denen Abfälle behandelt, verwertet, abgelagert oder zwischengelagert werden. Dies beinhaltet Entsorgungs-unternehmen nach VeVA sowie Abfallanlagen nach VVEA. Ausgenommen sind Materialentnahmestellen, in denen Aushub- und Ausbruchmaterial verwertet wird (Art. 3 Bst. g VVEA).  

Abgeberbetriebe von Sonderabfällen

Unternehmen und Dienststellen von Behörden, die ihre Abfälle an örtlich getrennte Betriebsstätten oder an Dritte übergeben.


Support - Kontakt

Bundesamt für Umwelt BAFU
3003 Bern

Tel.: +41 61 202 04 93
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