Servicebeschreibung
Welche Anforderungen muss eine Inspektionsstelle für die Anerkennung erfüllen?
- Sie muss über eine Rechtspersönlichkeit verfügen und Sitz in der Schweiz haben.
- Sie muss über das erforderliche Fachwissen verfügen und in der Lage sein, ihre Aufgaben zu erfüllen.
- Sie gewährleistet, dass bei der Durchführung ihrer Aufgaben keine Interessenkonflikte bestehen.
- Sie verfügt über eine Akkreditierung der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) als Konformitätsbewertungsstelle, die Inspektionen durchführt (Norm SN EN ISO/IEC 17020: 2012, Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen, Typ C3).
Wie läuft das Verfahren zur Anerkennung?
- Alle mit dem Gesuch eingereichten Informationen werden vom BAFU überprüft.
- Der Entscheid über die Anerkennung als Inspektionsstelle wird dem Unternehmen schriftlich mitgeteilt.
- Die Gebühren für die Anerkennung werden dem Unternehmen in Rechnung gestellt.
Welche Informationen müssen eingereicht werden?
- Handelsregister Auszug
- Akkreditierung durch die SAS einschliesslich des Akkreditierungsberichts der SAS
- Beschreibung der Organisation und Struktur
- Verzeichnis des fachlich kompetenten Personals mit Kopien ihrer Lebensläufe
- Beschreibung der Aufgaben und Zuständigkeiten und ihrer Aufteilung
Support - Kontakt
Bundesamt für Umwelt BAFU
3003 Bern
T +41 58 469 69 11
E holzhandel@bafu.admin.ch