Wann ist eine Einzelnummer verfügbar?

Eine Einzelnummer gilt als frei und kann beantragt werden, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Sie ist keiner Inhaberin / keinem Inhaber zugeteilt.
  • Sie befindet sich nicht in Quarantäne.

Wenn eine Inhaberin / ein Inhaber eine Einzelnummer an das BAKOM zurückgibt, wird diese für sechs Monate in Quarantäne gesetzt (siehe Art. 7 Abs. 2 der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV). Erst nach Ablauf dieser Frist ist die Einzelnummer wieder frei verfügbar und kann neu beantragt werden.

Hier geht es zum Service Einzelnummer beantragen.

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