FDA registrieren

Servicebeschreibung

Registrieren Sie sich als Fernmeldedienstanbieterin.

Bitte beachten Sie bei der Registrierung als FDA die folgenden Hinweise:

  • Beachten Sie das Faktenblatt zur Registrierung als FDA. Es wird Ihnen bei der Einschätzung helfen, ob Ihre angebotenen Dienste die Eigenschaften eines Fernmeldedienstes nach dem Fernmeldegesetz (FMG) erfüllen.
  • Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) registriert FDA, die für die Erbringung von Fernmeldediensten Ressourcen unter nationaler Verwaltung (gemäss Art. 4 des FMG) nutzen. Dies beschränkt sich auf:
    • Funkfrequenzen, deren Nutzung eine Konzession voraussetzt
    • Adressierungselemente, die auf nationaler Ebene verwaltet werden
  • Nach der Prüfung des Antrages entscheidet das BAKOM über die Eigenschaft als FDA und die Publikation.
  • Im Leitfaden zur Registrierung werden die Angaben im Formular erklärt und die daraus resultierende Publikation erläutert. Ebenso enthält der Leitfaden Hinweise zum Prozess der Registrierung und Publikation. 

Haben Sie spezifische Fragen oder Bemerkungen zum Service «FDA registrieren»?

Kontaktieren Sie uns über den Service Kontakt für Fragen zu Telecomdiensten.

Support - Kontakt

Bundesamt für Kommunikation
TP-ND
Zukunftstrasse 44
Postfach 256
2501 Biel

Tel.: +41 58 460 55 69
E-Mail: tp-nd@bakom.admin.ch
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