Abfallverzeichnis Basler Übereinkommen

Durchsuchen Sie das Abfallverzeichnis Basler Übereinkommen nach Codes (Axxxx / Bxxxx) oder Stichworten.

  • A1010 Metallabfälle und Abfälle von Legierungen mit einem der folgenden Elemente: Antimon, Arsen, Beryllium, Cadmium, Blei, Quecksilber, Selen, Tellur, Thallium; jedoch ausgenommen der in Liste B aufgeführten Abfälle
  • A1020 Abfälle, ausgenommen Metallabfälle in massiver Form, die als Bestandteile oder als Verunreinigungen folgendes enthalten: Antimon, Antimonverbindungen; Beryllium, Berylliumverbindungen; Cadmium, Cadmiumverbindungen; Blei, Bleiverbindungen; Selen, Selenverbindungen; Tellur, Tellurverbindungen
  • A1030 Abfälle, die als Bestandteile oder Verunreinigungen folgendes enthalten: Arsen, Arsenverbindungen; Quecksilber, Quecksilberverbindungen; Thallium, Thalliumverbindungen
  • A1040 Abfälle, die als Bestandteile folgendes enthalten: Metallcarbonyle, Chrom(VI)-verbindungen
  • A1050 Galvanikschlämme
  • A1060 Beim Beizen von Metallen anfallende flüssige Abfälle
  • A1070 Laugungsrückstände aus der Zinkbearbeitung, Staub und Schlamm wie Jarosit, Hämatit usw.
  • A1080 Abfälle von in Liste B nicht aufgeführten Zinkrückständen, die Blei und Cadmium in solchen Konzentrationen enthalten, daß sie in Anlage III festgelegte Eigenschaften aufweisen
  • A1090 Asche aus der Verbrennung von isoliertem Kupferdraht
  • A1100 Staub und Rückstände aus den Abgasreinigungsanlagen von Kupferschmelzöfen
  • A1110 Verbrauchte Elektrolytlösungen aus der elektrolytischen Gewinnung oder Reinigung von Kupfer
  • A1120 Schlammförmiger Abfall, ausgenommen Anodenschlamm, aus der elektrolytischen Gewinnung oder Reinigung von Kupfer
  • A1130 Gelöstes Kupfer enthaltende, verbrauchte Ätzlösungen
  • A1140 Abfälle von Kupfer(II)-chlorid- und Kupfercyanidkatalysatoren
  • A1150 Edelmetallasche aus der Verbrennung von Leiterplatten, soweit sie nicht in Liste B aufgeführt sind
  • A1160 Abfälle von Bleiakkumulatoren, ganz oder zerkleinert
  • A1170 Abfälle von nicht sortierten Batterien, ausgenommen Gemische, die ausschließlich aus in Liste B aufgeführten Batterien bestehen. In Liste B nicht aufgeführte Batterien, die in Anlage I genannte Bestandteile in solchen Mengen enthalten, daß sie dadurch gefährlich werden
  • A1180 Abfälle oder Schrott von elektrischen und elektronischen Geräten
  • A1190 Altmetallkabel, die mit Kunststoffen ummantelt oder isoliert sind, welche Kohlenteer, PCB, Blei, Cadmium, andere organische Halogenverbindungen oder in Anlage I genannte Bestandteile in solchen Mengen enthalten oder damit in einem solchen Ausmass verunreinigt sind, dass sie in Anlage III festgelegte Eigenschaften aufweisen
  • A2010 Glasabfälle aus Kathodenenstrahlröhren oder sonstigen beschichteten Gläsern
  • A2020 Abfälle von anorganischen - flüssigen oder schlammförmigen - Fluorverbindungen, jedoch ausgenommen der in Liste B aufgeführten Abfälle
  • A2030 Abfälle von Katalysatoren, jedoch ausgenommen der in Liste B aufgeführten Abfälle
  • A2040 Bei Verfahren der chemischen Industrie anfallende Gipsabfälle, wenn sie in Anlage I genannte Bestandteile in solchen Mengen enthalten, daß sie eine der in Anlage III festgelegten gefährlichen Eigenschaften aufweisen (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B2080)
  • A2050 Asbestabfälle (Staub und Fasern)
  • A2060 Flugasche aus kohlebefeuerten Kraftwerken, die in Anlage I genannte Stoffe in solchen Konzentrationen enthalten, daß sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B2050)
  • A3010 Abfälle aus der Herstellung oder Behandlung von Petrolkoks und Bitumen
  • A3020 Mineralölabfälle, die für ihren ursprünglichen Verwendungszweck nicht mehr geeignet sind
  • A3030 Abfälle, die Schlämme von verbleitem Antiklopfmittel enthalten, aus solchen bestehen oder mit solchen verunreinigt sind
  • A3040 Abfälle von (Wärmeübertragungs-) Heizflüssigkeiten
  • A3050 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Harzen, Latex, Weichmachern oder Leimen /Klebstoffen, ausgenommen der in Liste B aufgeführten Abfälle (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B4020)
  • A3060 Nitrocelluloseabfälle
  • A3070 Abfälle von Phenolen und Phenolverbindungen einschliesslich Chlorphenolen in Form von Flüssigkeiten oder Schlämmen
  • A3080 Etherabfälle, ausgenommen der in Liste B aufgeführten Abfälle
  • A3090 Abfälle aus Lederstaub, -asche, -schlamm und -mehl, die Chrom(VI)-Verbindungen oder Biozide enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B3100)
  • A3100 Schnitzel und sonstige Abfälle von Leder oder Lederverbunde, die zur Herstellung von Lederartikeln nicht geeignet sind und Chrom(VI)-Verbindungen oder Biozide enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B3090)
  • A3110 Abfälle aus der Pelzverarbeitung, die Chrom(VI)-Verbindungen, Biozide oder infektiöse Stoffe enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B3110)
  • A3120 Abfälle aus der Automobilzerkleinerung (Leichtfraktion: Plüsch, Stoff, Kunststoffabfälle usw.)
  • A3130 Abfälle von phosphororganischen Verbindungen
  • A3140 Abfälle von nichthalogenierten organischen Lösungsmitteln, ausgenommen der in Liste B aufgeführten Abfälle
  • A3150 Abfälle von halogenierten organischen Lösungsmitteln
  • A3160 Abfälle von halogenierten und nichthalogenierten nichtwässrigen Destillationsrückständen aus der Rückgewinnung von organischen Lösungsmitteln
  • A3170 Abfälle aus der Herstellung von halogenierten aliphatischen Kohlenwasserstoffen (wie Chlormethan, Dichlorethan, Vinylchlorid, Vinylidenchlorid, Allylchlorid und Epichlorhydrin)
  • A3180 Abfälle, Stoffe und Zubereitungen, die polychlorierte Biphenyle (PCB), polychlorierte Terphenyle (PCT), polychlorierte Naphthaline (PCN), polybromierte Biphenyle (PBB) oder analoge polybromierte Verbindungen enthalten, aus solchen bestehen oder damit verunreinigt sind, und zwar in Konzentrationen von grösser oder gleich 50 mg/kg
  • A3190 Bei Raffination, Destillation und pyrolytischer Behandlung von organischen Stoffen anfallende Teerabfälle (ausgenommen bituminöser Asphaltaufbruch)
  • A3200 Bituminöses teerhaltiges Material (Aphaltabfälle) aus Strassenbau und -instandhaltung (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B2130)
  • A3210 Kunststoffabfälle, einschliesslich Gemischen solcher Abfälle, die in Anlage I genannte Bestandteile in solchen Mengen enthalten oder damit in einem solchen Ausmass verunreinigt sind, dass sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen (siehe die diesbezüglichen Einträge Y48 in Anlage II und in Liste B, B3011).
  • A4010 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Arzneimitteln, ausgenommen der in Liste B aufgeführten Abfälle
  • A4020 Klinischer Abfall und ähnliche Abfälle, d. h. Abfälle, die bei ärztlicher Behandlung, Krankenpflege, Zahnbehandlung, tierärztlicher und ähnlicher Behandlung oder in Krankenhäusern oder sonstigen Einrichtungen bei der Untersuchung oder Behandlung von Patienten oder im Rahmen von Forschungsvorhaben anfallen
  • A4030 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln, einschließlich Abfälle von Pestiziden und Herbiziden, die den Spezifikationen nicht genügen, deren Verfallsdatum überschritten ist oder die für den ursprünglich vorgesehenen Zweck nicht geeignet sind
  • A4040 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung chemischer Holzschutzmittel
  • A4050 Abfälle, die aus folgenden Stoffen bestehen, solche enthalten oder damit verunreinigt sind: anorganische Cyanide mit Ausnahme von festen, Edelmetalle enthaltenden Rückständen mit Spuren anorganischer Cyanide; organische Cyanide
  • A4060 Abfälle von Öl/Wasser- und Kohlenwasserstoff/Wassergemischen und -emulsionen
  • A4070 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Tinten, Farbstoffen, Pigmenten, Farben, Lacken und Firnissen, ausgenommen der in Liste B aufgeführten Abfälle (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B4010)
  • A4080 Abfälle explosiver Art (ausgenommen der in Liste B aufgeführten Abfälle)
  • A4090 Säure- oder Laugenabfälle , ausgenommen der in dem entsprechenden Eintrag in Liste B aufgeführten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B2120)
  • A4100 Abfälle aus industriellen Abgasreinigungsanlagen, ausgenommen der in Liste B aufgeführten Abfälle
  • A4110 Abfälle, die folgende Stoffe enthalten, aus solchen bestehen oder damit verunreinigt sind: alle Isomere von polychlorierten Dibenzofuranen, alle Isomere von polychlorierten Dibenzodioxinen.
  • A4120 Abfälle, die aus Peroxiden bestehen, solche enthalten oder damit verunreinigt sind
  • A4130 Verpackungsabfall und Behälter, die in Anlage I genannte Stoffe in solchen Konzentrationen enthalten, daß sie eine der in Anlage III festgelegten Gefahreneigenschaften aufweisen
  • A4140 Abfälle, die aus Chemikalien bestehen, welche ihren Spezifikationen nicht entsprechen oder deren Verfallsdatum überschritten ist und welche den Gruppen in Anlage I entsprechen sowie eine der in Anlage III festgelegten Gefahreneigenschaften aufweisen, oder die mit solchen Chemikalien verunreinigt sind
  • A4150 Chemikalienabfälle, die bei Forschungs-, Entwicklungs- oder Lehrtätigkeiten anfallen und nicht identifiziert sind und/oder neu sind und deren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder Umwelt unbekannt sind
  • A4160 In Liste B nicht aufgeführte gebrauchte Aktivkohle (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste B, B2060)
  • B1010 Abfälle aus Metallen und Metallegierungen in metallischer nichtdisperser Form
  • B1020 Reiner; nichtkontaminierter Metallschrott einschließlich Legierungen in massiver; bearbeiteter Form (Bleche; Grobblech; Träger; Stäbe usw.)
  • B1030 Refraktärmetallhaltige Rückstände (hochschmelzende Metalle)
  • B1031 Abfälle aus Molybdän-, Wolfram-, Tantal, Titan-, Niob- und Rheniummetallen und ihren Legierungen in metallischer disperser Form (Metallpulver), ausgenommen die in Liste A in Eintrag A1050 aufgeführten Abfälle, Galvanik-Schlämme
  • B1040 Verschrottete Kraftwerkseinrichtungen; soweit sie nicht in einem solchen Ausmaß mit Schmieröl; PCB oder PCT verunreinigt sind; daß sie dadurch gefährlich werden
  • B1050 Gemischte Nicht-Eisenmetalle; Schwerfraktion (Shredderschrott); die keine der in Anlage I genannten Stoffe in solchen Konzentrationen enthalten; daß sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen
  • B1060 Selen- und Tellurabfälle in elementarer metallischer Form einschließlich Pulver
  • B1070 Disperse Kupfer- und Kupferlegierungsabfälle; die keine der in Anlage I genannten Bestandteile in solchen Mengen enthalten; daß sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen
  • B1080 Zinkaschen und -rückstände einschließlich Rückstände von Zinklegierungen in disperser Form; sofern sie nicht die Gefahreneigenschaft H4.3 aufweisen und sofern sie nicht in Anlage I genannte Bestandteile in solchen Konzentrationen enthalten; daß sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen
  • B1090 Einer Spezifikation entsprechende Batterieabfälle; ausgenommen Blei-; Cadmium- und Quecksilber-Batterien
  • B1100 Beim Schmelzen und Raffinieren von Metallen anfallende metallhaltige Abfälle
  • B1110 Elektrische und elektronische Geräte
  • B1115 Altmetallkabel, die mit Kunststoffen ummantelt oder isoliert sind und nicht in Liste A (A1190) aufgeführt sind, unter Ausschluss solcher, die für Verfahren nach Anlage IV Abschnitt A oder andere Entsorgungsverfahren bestimmt sind, die in einem beliebigen Verfahrensschritt unkontrollierte thermische Prozesse wie offene Verbrennung einschliessen
  • B1120 Verbrauchte Katalysatoren, ausgenommen der als Katalysatoren verwendeten Flüssigkeiten, und die Folgendes enthalten: Übergangsmetalle, ausgenommen Katalysatorabfälle (verbrauchte Katalysatoren, gebrauchte flüssige oder sonstige Katalysatoren) der Liste A; Lanthanoide (Seltenerdemetalle)
  • B1130 Gereinigte; verbrauchte edelmetallhaltige Katalysatoren
  • B1140 Feste Edelmetallrückstände; die Spuren von anorganischen Cyaniden enthalten
  • B1150 Abfälle von Edelmetallen (Gold; Silber; Platingruppe; jedoch nicht Quecksilber) und ihren Legierungen; in disperser; nichtflüssiger Form mit geeigneter Verpackung und Kennzeichnung
  • B1160 Edelmetallhaltige Asche aus der Verbrennung von Leiterplatten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A, A1150)
  • B1170 Edelmetallhaltige Asche aus der Verbrennung von photographischen Filmen
  • B1180 Abfälle von photographischen Filmen; die Silberhalogenide oder Silber in metallischer Form enthalten
  • B1190 Photopapierabfälle; die Silberhalogenide oder Silber in metallischer Form enthalten
  • B1200 Granulierte Schlacke aus der Eisen- und Stahlherstellung
  • B1210 Schlacke aus der Eisen- und Stahlherstellung; einschließlich solche; die zur Herstellung von TiO2 und Vanadium verwendet wird
  • B1220 Chemisch stabilisierte Schlacke aus der Zinkherstellung mit hohem Eisengehalt (> 20 %); nach Industriespezifikation behandelt (z.B. DIN 4301); hauptsächlich zur Verwendung im Baugewerbe
  • B1230 Walzzunder aus der Eisen- und Stahlherstellung
  • B1240 Kupferoxid-Walzzunder
  • B1250 Altautos, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Komponenten enthalten
  • B2010 Abfälle aus dem Bergbau in nichtdisperser Form
  • B2020 Glasabfälle in nichtdisperser Form
  • B2030 Keramikabfälle in nichtdisperser Form
  • B2040 Andere Abfälle aus vorwiegend anorganischen Bestandteilen
  • B2050 Nicht in Liste A aufgeführte Flugasche aus kohlebefeuerten Kraftwerken (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A, A2060)
  • B2060 Verbrauchte Aktivkohle, die keine der in Anlage I genannten Bestandteile in solchen Mengen enthält, dass sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen, zum Beispiel Aktivkohle aus der Trinkwasserbehandlung, Lebensmittelverarbeitung und Vitaminherstellung [siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A (A4160)]
  • B2070 Calciumfluoridschlamm
  • B2080 In Liste A nicht enthaltene; in der chemischen Industrie anfallende Gipsabfälle (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A, A2040)
  • B2090 Verbrauchte Anoden aus Petrolkoks oder Bitumen aus der Stahl- oder Aluminiumherstellung; nach üblichen Industriespezifikationen gereinigt (ausgenommen Anoden aus der Chloralkalielektrolyse und der metallurgischen Industrie)
  • B2100 Abfälle aus Aluminiumhydraten; Aluminiumoxid und Rückständen aus der Aluminiumoxidherstellung ausgenommen Stoffe; die zur Gasreinigung oder zu Flockungs- und Filtrierprozessen verwendet wurden
  • B2110 Bauxitrückstände (Rotschlamm) (nach Einstellung auf pH<11;5)
  • B2120 Nicht korrosive oder sonstwie gefährliche Säure- oder Laugenabfälle mit einem pH >2 und <11;5 (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A, A4090)
  • B2130 Bituminöses teerfreies Material (Asphaltabfälle) aus Strassenbau und -instandhaltung (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A, A3200)
  • B3011 Kunststoffabfälle (siehe die diesbezüglichen Einträge Y48 in Anlage II und in Liste A, A3210)
  • B3020 Abfälle aus Papier, Pappe (Karton) und Papierwaren
  • B3030 Textilabfälle
  • B3035 Teppichboden- und Teppichabfälle
  • B3040 Gummiabfälle
  • B3050 Abfälle aus nicht behandeltem Kork und Holz
  • B3060 Abfälle aus der Agro- und Nahrungsmittelindustrie; sofern nicht infektiös
  • B3065 Altspeisefette und -öle tierischen oder pflanzlichen Ursprungs (z.B. Frittieröle), die keine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen
  • B3070 Folgende Abfälle: Menschliche Haarabfälle; Strohabfälle; bei der Herstellung von Penicillin anfallendes und zur Tierfütterung bestimmtes, inaktiviertes Pilzmyzel).
  • B3080 Bruch und Schnitzel von Gummiabfällen
  • B3090 Schnitzel und sonstige Abfälle von Leder oder Verbundleder; ausgenom-men Lederschlamm; die sich zur Herstellung von Lederartikeln nicht eig-nen und keine Chrom(VI)-Verbindungen oder Biozide enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A, A3100)
  • B3100 Lederstaub; -asche; -schlämme oder -mehl; die keine Chrom(VI)-Verbin-dungen oder Biozide enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Li-ste A, A3090)
  • B3110 Abfälle aus der Pelzverarbeitung; die keine Chrom(VI)-Verbindungen; Biozide oder infektiöse Stoffe enthalten (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A, A 3110)
  • B3120 Abfälle von Lebensmittelfarben
  • B3130 Abfälle von polymerisierten Ethern und nicht gefährlichen Monomer-ethern; die keine Peroxide bilden können
  • B3140 Altreifen; sofern sie nicht für ein in Anlage IV Abschnitt A festgelegtes Verfahren bestimmt sind
  • B4010 Abfälle; die vorwiegend aus wasserverdünnbaren Dispersionsfarben; Tinten und ausgehärteten Lacken bestehen und die keine organischen Lösemittel; Schwermetalle oder Biozide in solchen Mengen enthalten; daß dadurch gefährlich werden (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A, A4070)
  • B4020 Abfälle aus der Herstellung; Formulierung und Verwendung von Harzen; Latex; Weichmachern; Leimen/Klebstoffen; soweit sie nicht in Liste A aufgeführt sind und keine Lösungsmittel und andere Verunreinigungen in solchen Mengen enthalten; daß sie eine der in Anlage III festgelegten Eigenschaften aufweisen; beispielsweise wasserlösliche Produkte oder Klebstoffe auf der Grundlage von Casein-Stärke; Dextrin; Celluloseethern; Polyvinylalkoholen (siehe den diesbezüglichen Eintrag in Liste A, A3050)
  • B4030 Gebrauchte Einwegphotoapparate mit nicht in Liste A enthaltenen Batterien