Zustand und Restvolumen melden

Servicebeschreibung

Erfassen Sie die Meldung zu Zustand und Restvolumen einer Deponie (Typ A–E) oder einer Materialentnahmestelle. Die Daten werden durch den zuständigen Kanton geprüft.

Wann muss eine Meldung zu Zustand und Restvolumen eingereicht werden?

Inhaberinnen und Inhaber von Deponien (A, B, C, D, E) und Materialentnahmestellen reichen Ihre Meldung zu Zustand und Restvolumen bis am 28. Februar für die vorangehende Berichtsperiode ein.

Welche Daten müssen erfasst werden?

In der Meldung sind folgende Daten zu erfassen:

  • Verfülltes Volumen in m3 in der Berichtsperiode
  • Jährlich verfügbares Auffüllvolumen in m3 (Kontingentierung, Limitation durch Abbau)
  • Bewilligtes Restvolumen in m
  • Geplantes, noch nicht bewilligtes Restvolumen in m3
  • Restvolumen gesamt in m3 (wird berechnet, ist die Summe aus bewilligtem Restvolumen und geplantem, noch nicht bewilligtem Restvolumen)

bei Bedarf und auf Verlangen des Kantons Einreichung weiterer Unterlagen:

  • bei neuen Deponien und Änderungen bestehender Deponiebauwerke: Nachweise, dass die Anlagen des Bauwerks die Anforderungen gemäss Anhang 2 Ziffer 2.1–2.4  VVEA erfüllen;
  • gegebenenfalls Massnahmen nach Artikel 53 Absatz 4 VVEA zur Verhinderung möglicher schädlicher oder lästiger Einwirkungen der Deponien auf die Umwelt.


Wie läuft der Prozess ab?

Die Inhaber und Inhaberinnen von Deponien (A, B, C, D, E) und Marerialentnahmestellen erfassen die Meldung. Nach dem Bestätigen der Richtigkeit der gemachten Angaben, wird die Meldung an die kantonalen Behörden zur Prüfung übermittelt. Die gemachten Angaben dienen vor allem der Abfallplanung (Deponieplanung) und der Kontrolle der Deponien.

Support - Kontakt

Bundesamt für Umwelt BAFU
3003 Bern  

Tel.: +41 61 202 04 93
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