Jährliche Abfallmeldung

Servicebeschreibung

Erfassen Sie für Ihren Standort die jährliche Meldung für nicht kontrollpflichtige Abfälle [nk] und andere kontrollpflichtige Abfälle ohne Begleitscheinpflicht [ak]. Die Daten werden jährlich eingereicht und durch den zuständigen Kanton geprüft.


1. Haben Sie die zuständige Organisation bereits erfasst?
Wenn nein, bitte Service Organisation anlegen unter Meine Organisation durchführen.


2. Haben Sie den Standort für Ihre Abfallanlage erfasst und wurde dem Standort eine Betriebsnummer zugeteilt?
Wenn nein, bitte Service Standort und Betriebsnummer beantragen starten.

3. Nur mit den erfüllten Vorbedingungen gemäss Schritt 1 und 2 kann die jährliche Abfallmeldung gestartet werden


Wann muss eine jährliche Meldung eingereicht werden? 

Ab der Berichtsperiode 2022 müssen andere kontrollpflichtige Abfälle ohne Begleitscheinpflicht [ak] mit dem vorliegenden Service im eGovernment Portal UKEV und nicht mehr in veva-online erfasst werden.

Alle Standorte, welche folgende Kriterien erfüllen, sind verpflichtet eine jährliche Meldung einzureichen:

  • Sämtliche Abfallanlagen wie auch aufzufüllende, bzw. zu rekultivierende Materialentnahmestellen 

Welche Daten müssen erfasst werden?

Die entsprechenden Meldungen der Abfallanlagen umfassen die entgegengenommen und weitergeleiteten Abfälle. Bei der Weiterleitung von anderen kontrollpflichtigen Abfällen ohne Begleitscheinpflicht [ak] ist die Erfassung der Betriebsnummer verpflichtend. Für nicht kontrollpflichtige Abfälle [nk] ist die Angabe optional. Bei der erfassten Betriebsnummer muss es sich um eine Abfallanlage handeln. 

Die Erfassung von Produkten kann optional oder nach kantonalen Weisungen erfolgen (siehe Abbildung 5 in Berichterstattung nach VVEA (PDF, 1 MB, 28.10.2019) (admin.ch)) .  

Sonderabfälle [S] und andere kontrollpflichtige Abfälle mit Begleitscheinpflicht [akb] sowie Importe und Exporte im Rahmen einer Notifizierung werden bis auf Weiteres über veva-online (veva-Prozess) erfasst.

Upload mit einem CSV-File

Die entsprechenden Mengen können auch als CSV-Datei hochgeladen werden, wenn Sie das entsprechende Format der Vorlage aufweisen.

Vorlagenmuster - Jährliche Abfallmeldung und Beschreibung und Beispiel - Jährliche Abfallmeldung

Wie läuft der Prozess ab?

Alle Daten werden durch den zuständigen Kanton eingesehen. Bei Fehlern und Unstimmigkeiten werden Sie informiert. Nach einer Freigabe durch den Kanton werden die Daten an das Bundesamt für Umwelt (BAFU), Abteilung Abfall und Rohstoffe weitergeleitet und ebenfalls freigegeben. 

Support – Kontakt

Bundesamt für Umwelt BAFU
3003 Bern

Tel.: +41 61 202 04 93
Kontaktformular